Allgemeine Geschäftsbedingungen der Core Industry
Inhaber: Isam Al-Ani · Max Schwarze Weg 27A · 46236 Bottrop · Kleinunternehmer gem. § 19 UStG · info@coreindustry.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Core Industry, Inhaber Isam Al-Ani, Max Schwarze Weg 27A, 46236 Bottrop (nachfolgend „Core Industry"), gelten für alle Leistungsverträge zwischen Core Industry und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde"). Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts (B2B). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Core Industry stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Core Industry erbringt IT-Dienstleistungen in folgenden Bereichen: (1) Web-Plattformen: Websites, Portale, Shops und Web-Applikationen (Next.js, React); (2) Mobile Apps: native und plattformübergreifende Apps für iOS und Android (React Native); (3) Interne Software: maßgeschneiderte Firmensysteme, Dashboards und Desktop-Anwendungen (unter anderem C# / .NET); (4) Automatisierung und Systemintegration: API-Entwicklung (REST, GraphQL), Webhooks und Datenmigration; (5) KI-Integration: Einbindung von KI-Modellen und Automatisierungen in bestehende Systeme. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Angebote von Core Industry sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch (a) schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch Core Industry oder (b) den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Bei monatlichen Abonnements (SaaS-Dienste, Wartung, SEO-Pflege) beginnt die Vertragslaufzeit mit der Freischaltung des jeweiligen Systems. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Core Industry gewährt für alle Einmalprojekte (Web-Plattformen, Apps, interne Software) eine Festpreisgarantie: Der vereinbarte Preis wird ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden nicht erhöht. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests), werden separat angeboten und erst nach Freigabe durch den Kunden umgesetzt.
(1) Einmalprojekte: Die Vergütung wird nach der 50/50-Regelung fällig — 50 % bei Projektstart, 50 % bei Abnahme und Übergabe. (2) Abonnements und SaaS-Dienste (z. B. Wartung, SaaS/Dashboards): Die monatliche Gebühr ist jeweils zum 1. des Monats im Voraus fällig. (3) Monatliche Ratenzahlungen (Finanzierungsoption): Auf Antrag des Kunden kann der Gesamtbetrag auf 12 Monatsraten verteilt werden. Hierfür wird ein Finanzierungsaufschlag von 8 % auf den Gesamtbetrag erhoben. Die erste Rate ist bei Projektstart fällig. Bei Verzug auch nur einer Rate wird der gesamte Restbetrag sofort fällig (Gesamtfälligkeit). (3a) Bonitätsprüfung bei Ratenzahlung über 5.000 €: Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von mehr als 5.000 € (netto), für die der Kunde die Ratenzahlungsoption gemäß Absatz (3) wählt, ist Core Industry berechtigt, vor Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung über die SCHUFA Holding AG (Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) — bzw. bei Kunden in Österreich über CRIF Boniversum oder bei Kunden in der Schweiz über die ZEK — durchzuführen. Mit Wahl der Ratenzahlungsoption willigt der Kunde ausdrücklich in die Übermittlung der hierfür erforderlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, ggf. Firmendaten) an die jeweilige Auskunftei zum Zwecke der Bonitätsprüfung ein. Zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit legt der Kunde zudem eine aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft vor. Core Industry behält sich vor, die Ratenzahlung über einen Bank- bzw. Finanzierungspartner abzuwickeln; in diesem Fall gelten ergänzend dessen Vertrags- und Datenschutzbedingungen. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Bei negativer Bonitätsauskunft ist Core Industry berechtigt, die Ratenzahlungsoption abzulehnen und stattdessen die 50/50-Zahlungsregelung gemäß Absatz (1) zu verlangen. Die Kosten der Bonitätsprüfung trägt Core Industry. (4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung ohne Abzug per Banküberweisung zahlbar. (5) Bei Zahlungsverzug (ab dem 15. Tag nach Fälligkeit) gilt: a) Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) werden automatisch fällig; b) Core Industry ist berechtigt, laufende Leistungen (Hosting, Wartung, SaaS-Zugänge) ohne weitere Vorankündigung zu suspendieren; c) Bereits gelieferte Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von Core Industry; Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung über; d) Core Industry ist berechtigt, nach erfolgloser Mahnung ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Forderungsdurchsetzung zu beauftragen; die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde; e) Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird die gesamte noch offene Restforderung mit sofortiger Wirkung fällig, sobald eine Rate mehr als 7 Tage überfällig ist. (6) Bei dauerhafter Nichtzahlung (mehr als 30 Tage nach Fälligkeit) ist Core Industry berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und alle bereitgestellten Systeme, Domains und Zugänge zu sperren oder zu löschen. Eine Datensicherung vor Sperrung wird dem Kunden auf Anfrage (kostenpflichtig) angeboten. (7) Core Industry ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG — auf Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Der Kunde ist verpflichtet, Core Industry alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten, Texte, Bilder und Materialien rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern keine verbindliche Terminfestlegung in der Auftragsbestätigung erfolgt ist. Verbindliche Termine werden ausdrücklich als solche bezeichnet. Höhere Gewalt oder verspätete Mitwirkung des Kunden berechtigen Core Industry zur angemessenen Fristverlängerung.
Nach Fertigstellung einer Leistung fordert Core Industry zur Abnahme auf. Der Kunde hat innerhalb von 10 Werktagen Mängel schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, werden jedoch kostenfrei behoben.
(1) Core Industry behebt Mängel, die innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme schriftlich gemeldet werden, kostenfrei. (2) Keine Gewährleistung besteht für Mängel durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder nachträglich geänderte Systemumgebungen. (3) Für Dienste mit Drittanbieter-Infrastruktur (z. B. Hosting, SaaS): Core Industry haftet nicht für Ausfälle außerhalb unseres Einflussbereichs.
Core Industry haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Core Industry nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens, maximal in Höhe des Auftragswertes. Für KI-basierte Dienste gilt: Core Industry haftet nicht für fehlerhafte KI-Ausgaben, soweit das System bestimmungsgemäß eingesetzt wird.
Alle erstellten Werke bleiben urheberrechtlich bei Core Industry. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Quellcode-Übergabe erfolgt nur im schriftlich vereinbarten Umfang.
Im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet Core Industry personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Soweit Core Industry im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen AVV gemäß Art. 28 DSGVO.
Beide Parteien halten alle vertraulichen Informationen geheim. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Core Industry ist berechtigt, das Projekt namentlich zu Referenzzwecken zu nennen, es sei denn, der Kunde widerspricht schriftlich.
Monatliche Abonnements (Wartung, SaaS-Dienste, SEO-Pflege) können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei Jahresverträgen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine anteilige Erstattung für nicht genutzte Zeiträume nach Kündigung erfolgt nicht.
Core Industry ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bottrop. Core Industry ist nicht bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(1) Core Industry stellt den KI-Chatbot „Corie" kostenlos auf der Website bereit. Die Nutzung ist auf 20 Nachrichten pro IP-Adresse und Tag begrenzt. (2) Nachrichten werden zur KI-Verarbeitung an die OpenRouter API (OpenRouter, Inc., San Francisco, USA) weitergeleitet, die mehrere Sprachmodelle verschiedener Anbieter bereitstellt, gemäß OpenRouter-Routing-Konfiguration verschiedene Sprachmodelle. Es werden keine Gesprächsinhalte dauerhaft gespeichert. IP-Adressen werden ausschließlich als SHA-256-Hash für max. 24 Stunden zur Ratenbegrenzung gespeichert. (3) Corie-Antworten sind rein informativ und stellen keine rechtsverbindlichen Angebote, keine Rechts- oder Steuerberatung und keinen verbindlichen Kostenvoranschlag dar. Maßgeblich sind allein schriftliche Auftragsbestätigungen. (4) Core Industry übernimmt keine Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder missverständliche KI-Antworten.
(1) Support-Chat ist auf 3 Sitzungen/IP/Tag begrenzt. (2) Chat-Eingaben werden in Firebase (Firestore) gespeichert und nach 90 Tagen gelöscht. (3) Der Support-Chat begründet keine rechtsverbindlichen Verträge.
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Newsletter-Abonnements setzen Einwilligung voraus (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Abmeldung ist jederzeit möglich per E-Mail an info@coreindustry.de.
Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch; bei Widersprüchen gilt die deutsche Fassung. Alle Verträge unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Bottrop, Deutschland.
Stand: Juli 2026