Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Pflichtangabe nach § 3 Abs. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Diese Erklärung gilt für die Website https://www.coreindustry.de, betrieben von Core Industry, Inhaber Isam Al-Ani mit Sitz in Max Schwarze Weg 27A, 46236 Bottrop.

1. Stand der Konformität

Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in der Konformitätsstufe AA und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 weitgehend konform. „Weitgehend konform" bedeutet, dass einige Inhalte aus den unten genannten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei sind.

2. Bekannte nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen, eine zugängliche Website anzubieten, ist der nachfolgende Inhalt aktuell nicht vollständig barrierefrei zugänglich:

  • PDF-Dokumente aus dem Kunden-Portal (Rechnungen, Verträge) sind funktional zugänglich, aber nicht durchgehend mit PDF/UA-Tags versehen. Auf Anfrage stellen wir alternative HTML-Versionen bereit.

3. Begründung für die Nicht-Barrierefreiheit

Die genannte Einschränkung beruht auf:

  • Unverhältnismäßige Belastung gemäß Art. 5 Richtlinie (EU) 2016/2102: Die vollständige PDF/UA-Tagging-Automatisierung für GoBD-konforme Archiv-Rechnungen würde Aufwand und Kosten erzeugen, die für die geringe Nutzungshäufigkeit unverhältnismäßig wären. Wir bieten als Alternative HTML-Versionen auf Anfrage an.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.05.2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung durch Core Industry mit Lighthouse, axe DevTools, WAVE Web Accessibility Evaluation Tool und manueller Prüfung mit Tastaturnavigation und Screenreader (VoiceOver auf macOS, NVDA unter Windows).

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am 04.08.2026.

5. Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Möchten Sie nicht zugängliche Informationen in einer anderen Form anfordern? Dann wenden Sie sich bitte an:

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu beantworten, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

6. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie mit den Antworten der oben genannten Kontaktstelle nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundesbehörden oder Stellen, die nach BFSG verpflichtet sind, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 185 272 805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

7. Durchsetzungsverfahren

Sollte auch das Schlichtungsverfahren nicht zu einer Lösung führen, kann das Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eingeleitet werden:

Bezirksregierung Arnsberg, Marktüberwachung BFSG NRW
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
E-Mail: poststelle@bra.nrw.de

8. Technische Details

Diese Website nutzt Next.js 16, React 19, TypeScript und Tailwind CSS. Sie ist server-side gerendert (SSR) und optimiert für moderne Browser (letzte 2 Versionen Chrome, Firefox, Safari, Edge). Wir testen Barrierefreiheit kontinuierlich mit:

  • Lighthouse Accessibility-Audit (Ziel-Score: 100)
  • axe DevTools Browser-Extension
  • WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
  • Tastatur-Navigation (Tab, Shift+Tab, Enter, Esc, Pfeiltasten)
  • Screenreader-Test: VoiceOver (macOS) + NVDA (Windows)
  • Reduzierte Bewegung über CSS-Media-Query prefers-reduced-motion

9. Maßnahmen zur Verbesserung

Wir verbessern die Barrierefreiheit dieser Website kontinuierlich. Konkret arbeiten wir aktuell an:

  • Vollständige Tastatur-Bedienbarkeit aller interaktiven Komponenten (FAQ-Akkordeons, Karussells)
  • Skip-Link zum Hauptinhalt auf allen Seiten
  • Erweiterte ARIA-Beschriftungen für Multimedia-Inhalte
  • PDF/UA-konforme Rechnungs- und Vertrags-PDFs (Q3 2026)
  • Geprüfte 4,5:1-Kontrastverhältnisse für alle Text-auf-Hintergrund-Kombinationen

Letzte Aktualisierung dieser Erklärung: 04.08.2026